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"Klimaneutralität bis 2045": GermanZero feiert großen Erfolg. Und jetzt geht's weiter!


Unsere Freund:innen und Freunde von GermanZero können einen wichtigen Etappensieg feiern: "Klimaneutralität bis 2045" wird erstmals im Grundgesetz stehen! 



GermanZero hat mit einer der wohl besten Klimajuristinnen Deutschlands die Idee dafür entwickelt und in den Verhandlungen zwischen Union, SPD und Grünen platziert.


Und dies schon drei Tage, nachdem Union und SPD ihren Vorschlag für ein Sondervermögen Infrastruktur gemacht hatten – in dem Klimaschutz komplett fehlte.


Nur GermanZero hat mit einem Rechtsgutachten konkrete Gesetzesformulierungen in die Verhandlungen eingebracht, wie klimapolitische Ziele im Rahmen der Grundgesetzänderung berücksichtigt werden können.


Die renommierte Gutachterin und Klima-Juristin Dr. Roda Verheyen, wurde daraufhin als Expertin im Deutschen Bundestag angehört.



"Klimaneutralität bis 2045" als Verwendungszweck im Grundgesetz. 


Jetzt hat dieser beschlossen: "Klimaneutralität bis 2045" kommt mit dem Artikel zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur/Klimaschutz als Verwendungszweck ins Grundgesetz. 


Der Bundestag bekräftigt so mit überwältigender Mehrheit die gesetzlichen Klimaziele und signalisiert international wie national: Auch wenn die Regierung wechselt, steht Deutschland zu seinen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen. Die Zustimmung im Bundesrat am heutigen Freitag gilt als sicher.


Arbeit von kleiner NGO entfacht große Wirkung


Super, dass die Arbeit einer kleinen NGO eine so große Wirkung gehabt haben soll. Aber tatsächlich hat GermanZero sich seit August 2024 darauf vorbereitet, bei einer Lockerung der Schuldenbremse so viel wie möglich für den Klimaschutz herauszuholen.


GermanZero konnte daher extrem schnell agieren, als Friedrich Merz am Tag nach der Bundestagswahl eine Grundgesetzänderung mit dem alten Bundestag ins Gespräch gebracht hat.

 
 
 

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