Das Verwaltungsgericht Minden weicht nach der Klage eines YouTubers den Pressebegriff auf. Laut Gericht reicht ein YouTube-Kanal für eine Pressetätigkeit aus, unabhängig von der Reichweite.
Auch ein journalistisches Mindestniveau sei nicht notwendig, lediglich eine "gewisse Strukturierung der Informationsweitergabe". Quelle: faz.net (paid)
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