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AutorenbildReporters For Future Redaktion

Verwaltungs­gericht: "Journalistisches Mindest­niveau nicht notwendig"

Das Verwaltungs­gericht Minden weicht nach der Klage eines YouTubers den Presse­begriff auf. Laut Gericht reicht ein YouTube-Kanal für eine Presse­tätigkeit aus, unabhängig von der Reich­weite.





Auch ein journalistisches Mindest­niveau sei nicht notwendig, lediglich eine "gewisse Strukturierung der Informations­weitergabe". Quelle: faz.net (paid)

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